Neugeborenen-Screening
Unsere Praxis ist Nachuntersuchungsstelle der Kompetenzstufe FU1 und FU2
Am 01.01.2009 wurde die Früherkennungsuntersuchung von allen Neugeborenen auf Hörschäden als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit eingeführt. Damit steht diese wichtige und bisher nur vereinzelt auf Basis eines freiwilligen Angebots der Geburtskliniken vorhandene Möglichkeit bundesweit allen Kindern zur Verfügung.
Unsere Praxis hat sich seit Jahren in Zusammenarbeit mit umliegenden Geburtskliniken und Kinderärzten an Hörvorsorgeuntersuchungen und -abklärungen beteiligt.
Bereits bei Neugeborenen können aussagekräftige Hörtests durchgeführt werden, das Neugeborenen-Hörscreening wird sogar seit Anfang 2009 bundesweit verpflichtend durchgeführt. Man verspricht sich langfristig dadurch einen verbessertern Spracherwerb und dadurch konsequenterweise die Erhöhung des Bildungsniveaus.
Das Neugeborenen Hörscreening wird in drei Stufen durchgeführt:
1. Routineuntersuchung
Zunächst messen wir die otoakustischen Emmissionen an beiden Ohren des/ der Neugeborenen. Die Untersuchung ist sowohl ungefährlich als auch schmerzfrei und kann an schlafenden und wachen Säuglingen durchgeführt werden.
Da in manchen Fällen noch im Ohr verbliebenes Fruchtwasser das Ergebnis beeinträchigen kann, kommt es zu ggf. zur:
2. Wiederholung der Untersuchung bei negativem Ergebnis von Punkt 1
Nicht nur Fruchtwasser kann die Schalleitung im Ohr beeinträchtigen, sondern auch jede Form von störenden Geräusche oder Bewegungen der Neugeborenen.
Erst, wenn die zweite Untersuchung immer noch keine zufriedenstellenden Resultate bringt, kommt es zu:
3. weiterführenden Tests bei Feststellung einer Hörminderung
Weitere interessante Informationen zun diesem Thema finden Sie unter:
www.neugeborenen-hoerscreening.de